1. ANGABEN ZUM STANDBETREIBENDEN
2. ANGABEN ZUM STAND
VERGABEKRITERIEN
I. Der Pop Up-Stand kann nur von in Bad Krozingen ansässigen Vereinen, Institutionen und
Personen genutzt werden.
II. Der Pop Up-Stand darf nicht als Infostand von Parteien auf dem Wochenmarkt verwendet
werden.
III. Die Abholung erfolgt am Freitag (bis 12 Uhr); die Rückgabe erfolgt am Montag (bis 15.30
Uhr), jeweils durch den Nutzer auf dem Gelände des städtischen Bauhofes.
IV. Beim Gebrauch des Pop Up-Standes ist auf einen pfleglichen Gebrauch zu achten.
V. Die Beantragung erfolgt mindestens 14 Tage vorab mit einem auf der Homepage bereitge-
stellten Formular.
VI. Kosten werden nicht erhoben.
VII. Weitere Auskünfte erteilt der Fachbereich Sicherheit & Ordnung.
Mit meiner Unterschrift erkenne ich die Vergabekriterien und Marktordnung des Veranstalters verbindlich an und versichere die Richtigkeit meiner Angaben.